Wencke Wanner
- Assistenz der Geschäftsführung & Projektkoordination bwirkt! Ausland
+++ DIE BEWERBUNGSFRIST FÜR BWIRKT! AUSLAND 2022 IST ABGELAUFEN UND EINE BEWERBUNG IST NICHT MEHR MÖGLICH +++ DIE NÄCHSTE AUSSCHREIBUNG WIRD IN 2023 STATTFINDEN +++ WIR BEDANKEN UNS FÜR IHR INTERESSE +++
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne machen wir Sie auf die Ausschreibung zur Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland durch Mittel des Landes Baden-Württemberg – bwirkt! Ausland 2022 aufmerksam.
Auf Grundlage und zur Förderung der Umsetzung der Ziele der Entwicklungspolitischen Leitlinien für Baden-Württemberg sollen baden-württembergische Organisationen und deren ausländische Partner in ihrer entwicklungspolitischen Projektarbeit unterstützt werden.
Durch die Förderung sollen baden-württembergische Initiativen und Institutionen sowie ihre Partner/innen im Globalen Süden in ihrer Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Partnerschaft unterstützt werden. Grundlage dafür ist ein echtes Interesse am Partner/in sowie ein interkulturell sensibles Miteinander. Dies zeigt sich nicht nur durch einen respektvollen Umgang miteinander unter Beachtung der Geschlechtergleichheit, sondern auch durch Vertrauen, Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz. Im Weiteren soll die nachhaltige Partnerschaft lebendig, aktiv und stimulierend gelebt werden, um so offen für neue Mitstreiter/innen, neue Impulse und Entwicklungen zu sein. Entgegen einer Patenschaft verfolgt die Partnerschaft ein gemeinsames Ziel: In partnerschaftlichen Projekten, die dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ folgen, steht der beidseitige Gewinn und Nutzen im Vordergrund.
Gefördert werden partnerschaftliche Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas, vorrangig,
Grundsätzlich nicht gefördert werden können:
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien zur Ausschreibung, welche Sie unter auf dieser Seite finden.
Häufig gestellte Fragen finden Sie unter https://sez.de/themen/bwirkt/bwirkt-ausland/faqs. Die Förderung wird unter Vorbehalt der Bewilligung der Mittel durch das Land Baden-Württemberg ausgeschrieben.
Der Antrag ist digital über das Antragsportal der SEZ (www.antrag.sez.de) einzureichen. Im Vorfeld zur Antragstellung können Sie einen Überblick über die Schritte bekommen und erfahren welche Fragen in unserem Antragsportal abgefragt werden. Die Fragensammlung dient lediglich als Orientierung, um den Antragsentwurf zu erleichtern. Diese können Sie weiter unten auf dieser Seite finden.
Antragsfrist: Das Antragsportal für bwirkt! Ausland schließt am 18.07.2022 um 16:00 Uhr. Nur bis dahin vollständig und formell korrekt eingegangene Anträge werden angenommen. Anträge per Post oder E-Mail werden nicht angenommen.
Informationen und Beratung zu Antragstellung sowie die Antragsbearbeitung erfolgen über die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ). Über die Projektzusagen entscheidet ein unabhängiges Gutachtergremium.
Hinweis auf eine weitere Fördermöglichkeit für Projekte im Inland: Die EU-Kampagne Mindchangers fördert Projekte für junge Menschen zwischen 15 und 35 Jahren zur Umsetzung der Agenda 2030 in Baden-Württemberg. Ab dem 15. Juli 2022 können gemeinnützige Organisationen sowie Kommunen aus Baden-Württemberg Fördermittel für innovative Projekte zu Klimawandel, Migration und globaler Nachhaltigkeit beantragen. Alle Informationen zu Mindchangers und zur Antragstellung finden Sie unter www.sez.de/mindchangers.
Über weitere Fördermöglichkeiten informieren wir hier.
Information und Beratung: