Wencke Wanner
- Projektkoordination bwirkt! Ausland & Personal- und Finanzverwaltung
Die Ausschreibung zur Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland durch Mittel des Landes Baden-Württemberg – bwirkt! Ausland 2023 startet am 5. Juni 2023. Anträge können bis zum 21. Juli 2023 gestellt werden.
Auf Grundlage und zur Förderung der Umsetzung der Ziele der Entwicklungspolitischen Leitlinien für Baden-Württemberg sollen baden-württembergische Organisationen und deren ausländische Partner/innen in ihrer entwicklungspolitischen Projektarbeit unterstützt werden.
Durch die Förderung sollen baden-württembergische Initiativen und Institutionen sowie ihre Partner/innen im Globalen Süden in ihrer Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Partnerschaft unterstützt werden. Grundlage dafür ist ein echtes Interesse am Partner/in sowie ein interkulturell sensibles Miteinander. Dies zeigt sich nicht nur durch einen respektvollen Umgang miteinander unter Beachtung der Geschlechtergleichheit, sondern auch durch Vertrauen, Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz. Im Weiteren soll die nachhaltige Partnerschaft lebendig, aktiv und stimulierend gelebt werden, um so offen für neue Mitstreiter/innen, neue Impulse und Entwicklungen zu sein. Entgegen einer Patenschaft verfolgt die Partnerschaft ein gemeinsames Ziel: In partnerschaftlichen Projekten, die dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ folgen, steht der beidseitige Gewinn und Nutzen im Vordergrund.
Gefördert werden partnerschaftliche Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas, vorrangig,
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien zur Ausschreibung, welche Sie weiter unten auf dieser Seite finden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unterhttps://sez.de/themen/bwirkt/bwirkt-ausland/faqs. Die Förderung wird unter Vorbehalt der Bewilligung der Mittel durch das Land Baden-Württemberg ausgeschrieben.
Der Antrag ist ausschließlich digital auf dem neuen digitalen Antragsportal der SEZ (www.antrag.sez.de) einzureichen.
Im Vorfeld zur Antragstellung können Sie einen Überblick über die Schritte bekommen und erfahren welche Fragen in unserem Antragsportal abgefragt werden. Die Fragensammlung dient lediglich als Orientierung, um den Antragsentwurf zu erleichtern. Diese können Sie weiter unten auf dieser Seite finden.
Das Antragsportal für bwirkt! Ausland schließt am 21.07.2023 um 16:00 Uhr. Nur bis dahin vollständig und formell korrekt eingegangene Anträge werden angenommen. Anträge per Post oder E-Mail werden nicht angenommen.
Informationen und Beratung zu Antragstellung sowie die Antragsbearbeitung erfolgen über die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ). Über die Projektzusagen entscheidet ein unabhängiges Gutachtergremium.
Wichtiger Hinweis auf eine weitere Fördermöglichkeit für Projekte in Burundi:
Eine Antragstellung auf Förderung von gemeinnützige entwicklungspolitische Projekte in Burundi von burundischen und/oder mit baden-württembergischen Institutionen und Organisationen ist in diesem Jahr nur auf der Förderlinie bwirkt! Burundi in unserem digitalen Antragsportal bereits ab dem 2. Juni 2023 möglich. Weitere Informationen finden Sie unter: https://sez.de/themen/bwirkt/bwirkt-burundi.